YOOR Safety5 – Geräteversicherung für 60 Monate (für Neugeräte bis € 8.000,-)

 369,90

YOOR Safety kann zu jedem Neugerätekauf dazugenommen werden.
Eine nachträgliche Geräteversicherung ist leider nicht möglich.

Artikelnummer: S5J8N Kategorie: Schlagwörter: , , , , , ,

Beschreibung

YOOR Safety bietet dir einen umfassenden Hardware-Schutz für deinen neuen Mac sowie für Peripherieprodukte wie zB. ein neues Display, ein RAID, uvm. Es gibt zwei Packages: YOOR Safety3 ist eine Geräteversicherung für 3 Jahre und mit YOOR Safety5 ist dein Gerät sogar 5 Jahre versichert.

YOOR Safety deckt unvorhersehbare und plötzlich eingetretene Hardwareschäden durch folgende Ursachen:
– Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten) bei leichter Fahrlässigkeit (mit Selbstbehalt),
– Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers und des Verkäufers,
– Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
– Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,
– Sturm, Frost, Hagel, Steinschlag, Überschwemmung,
– Wasser, Feuchtigkeit und Nässe (auch witterungsbedingt),
– Vorzeitiger Verschleiß (nicht vorhersehbar),
– Einbruchdiebstahl (exklusive aus Verkehrsmitteln) und Raub,
– Akkus, wenn sie mehr als 50% Leistung verloren haben und nicht älter als 36 Monate sind

Die Prämie für den YOOR Safety5 Geräteschutz ist pro zu schützendem Gerät einmalig zu bezahlen und 60 Monate gültig. YOOR Safety kann zu jedem Neugerätekauf dazugenommen werden. Eine nachträgliche Geräteversicherung ist leider nicht möglich.

YOOR Safety wird gemeinsam mit der AQILO GmbH angeboten. Somit hast du die Sicherheit einer großen Versicherung um auch wirklich volle 5 Jahre Geräteversicherung zu bekommen. Bei der AQILO GmbH läuft YOOR Safety unter der Bezeichnung „SMART Geräteschutz“. Den genauen Leistungsumfang kannst du hier nachlesen:

SMART Geräteschutz »
PDF-Datei mit 1,4 MB

 

Bei Schäden durch Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler und Eigentumsdelikten kommt ein Selbstbehalt in Höhe von 25% des Schadenersatzes, mindestens jedoch € 40,-, zur Anwendung.