Repariert statt ausrangiert – schonen wir gemeinsam Ressourcen, Natur und Umwelt
Unter dem Motto „repariert statt ausrangiert“ fördert das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Wiederinstandsetzung alter Geräte. Denn alte Elektrogeräte müssen wegen kleinen Defekten und Mängeln nicht gleich weggeworfen werden, oft lassen sie sich ohne weiteres wieder instand setzen.
Jetzt 50 %, maximal € 200,-, an Reparaturkosten sparen und auch noch die Umwelt schonen!
Die Bundesförderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten – der Reparaturbonus – ist ein wichtiger Schritt heraus aus der Wegwerfgesellschaft, hinein in einen nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen.
Wie hoch ist die Förderung je Reparatur?
Die Höhe der Förderung, beträgt bei Reparaturen pro Reparaturbon maximal € 200,- und für einen Kostenvoranschlag maximal € 30,- bzw. 50 % des förderungsfähigen Rechnungsbetrages inkl. MwSt. Die Höhe der Förderung ist pro Gerät inklusive Kostenvoranschlag mit maximal € 200,- begrenzt. Betragen die förderungsfähigen Reparaturkosten z. B. € 300,- brutto, so beläuft sich die Höhe der Förderung auf € 150,-.
Sollten sich Kunden nach Ausstellung eines Kostenvoranschlages, für den bereits eine Förderung von max. € 30,- gewährt wurde für die Reparatur dieses Gerätes entscheiden, beträgt die max. Förderung für die Reparatur des Gerätes € 170,-; in Summe also maximal € 200,- für Kostenvoranschlag und Reparatur ein und desselben Gerätes. Ein Reparaturbon kann für die Reparatur, einen Kostenvoranschlag oder einen Kostenvoranschlag mit nachfolgender Reparatur eines Gerätes verwendet werden.
Wer kann einen Reparaturbonus beantragen?
Die Aktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Pro E-Gerät kann ein Bon auf www.reparaturbonus.at beantragt werden, der für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon bei uns als Partnerbetrieb eingelöst wurde, kannst du neuerlich einen Bon beantragen und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes nutzen.
Welche Reparaturen fallen unter den Reparaturbonus?
Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Also Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. Somit umfasst der Reparaturbonus Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen. Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.
Ausgeschlossen vom Reparaturbonus sind der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes generalüberholtes Gerät.
Wie kann ich den Reparaturbon beantragen?
Der Reparaturbon kann auf www.reparaturbonus.at beantragt und digital oder ausgedruckt innerhalb von drei Wochen bei uns als Partnerbetrieb eingelöst werden.
Wie lange ist ein Reparaturbon gültig?
Der Reparaturbon muss innerhalb von drei Wochen eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Reparaturbon. Danach kann jederzeit ein neuer Bon beantragt und eingelöst werden.